
und Verstand

Wir über uns
Das Betreuungsteam Poinart ist ein Familienunternehmen und existiert seit 2021 in Weilerswist.
Unser Team aus erfahrenen und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begleiten und bringen Entlastung in Ihren Alltag.
Wir freuen uns, wenn wir dazu beitragen können, Ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten.
Gerne begleiten wir Sie auch über einen langen Zeitraum. Egal welche Art von Unterstützung oder Betreuung Sie benötigen, wir sind in Ihrem Zuhause an Ihrer Seite!
Immer stehen dabei Ihre Wünsche und die Entlastung pflegender Angehöriger im Mittelpunkt. Unsere Leistungen passen sich Ihnen individuell an und sind eine ideale Alternative zu gemeinschaftlichen Wohnformen.
Wir sind zugelassene Alltagsunterstützer und Betreuungskräfte mit Zertifikat gemäß § 45b SGB XI durch das Land NRW.

Leistungen
- Betreuung Zuhause und außer Haus
- Behindertenbetreuung
- Hilfe im Haushalt
- Entlastung Angehöriger
Alltagshilfen für Senioren und Menschen mit Behinderung
Sicherheit, Wohlbefinden und Zufriedenheit lassen sich am ehesten in den eigenen vier Wänden realisieren. Wir passen unsere Unterstützung Ihren Wünschen und Bedürfnissen an.
Zu unserem Leistungsspektrum gehören:
Gemeinsame Aktivitäten, wie z.B. Gesellschaftsspiele spielen oder auch einfach nur schöne Unterhaltungen führen
Aktive Unterstützung bei der Mobilisation, z.B. beim Aufstehen und Zubettgehen
Einkaufshilfe für Senioren und pflegebedürftige Personen
Unterstützung und Betreuung nach einem Krankenhausaufenthalt
Unterstützung bei der Haustierhaltung („Gassi Gehen“) und der Pflege von Blumen und Pflanzen
Erinnerung an die Einnahme von wichtigen Medikamenten
Unterstützung beim An- und Auskleiden sowie bei der Auswahl der Kleidung
Gemeinsame Spaziergänge, Besuche, Arztbesuche, etc.
Aktivierung von Erinnerungen durch gemeinsames Blättern in Fotoalben
Anregen von Sprach- und Wortkenntnissen durch Vorlesen von Büchern und dem Einbinden von kognitiven Methoden (Gedächtnistraining)
Wahrnehmen und Fördern von Hobbys
Begleitung außer Haus – Mobilität im Alter fördern und erhalten
Wir sind der Ansicht, dass ältere Menschen ein aktiver Teil des Lebens sein sollten. Gemäß unseres Pflegeleitbildes fördern wir dies und sorgen damit für den Erhalt von Freude am Leben und einen möglichst sorgenfreien Alltag.
Das machen wir zum Beispiel durch:
Begleitung von Senioren zu Ärzten, Friseuren, Fußpflegern, etc.
Begleitung zu Seniorentreffs, Apotheken, Supermärkten
Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen, Musik- und Theateraufführungen und privaten Einladungen
Reisebegleitung für Senioren und gemeinsame Ausflüge
Begleitung in die Kirche oder zum Friedhofsbesuch
Unterstützung der Mobilität im Alter durch regelmäßige Spaziergänge und Bewegungstraining
Betreuung von Menschen mit Behinderung z.B. mit Autismus-Spektrum-Störung

Die Betreuung behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener erfordert, je nach Einschränkung, spezielle Kenntnisse, ein erhöhtes Einfühlungsvermögen und sehr viel Toleranz. Wir bringen hier bereits Erfahrung mit, die die Chance erhöhen, dass die Betreuung harmonisch und zur allseitigen Zufriedenheit abläuft.
Wir bieten von Freizeitassistenz bis hin zur Arbeitsassistenz alles an.
Assistenzdienst für Menschen im Autismus-Spektrum oder mit Down-Syndrom „Trisomie 21“
Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus dem Autismus-Spektrum oder mit Down-Syndrom benötigen Hilfen, die ihre besonderen Bedürfnisse, ihre Lebenssituation und ihr Umfeld berücksichtigen. Unser Ziel ist es, Betroffenen das Leben im familiären Umfeld sowie die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen.
Damit die Lebensqualität gewährleistet wird, achten wir darauf, dass die Betreuung im eigenen Zuhause erfolgt, so dass keine großen Umstellungen vonnöten sind und zusätzlicher Stress vermieden werden kann. Wenn möglich können jedoch auch Ausflüge aller Art unternommen werden. Am Ende geht es darum, dass jeder die beste Fürsorge und Unterstützung erhält, so dass Alltag und Familienleben bestmöglich bewältigt werden können.
Mit unseren Angeboten möchten wir die individuellen Fähigkeiten der Betroffenen fördern, ihre Familien und weitere Bezugspersonen unterstützen und entlasten.
Unsere Leistungen umfassen dabei:
- Gemeinsame Aktivitäten z.B. Spazieren, Schwimmen
- Unterstützung bei der alltäglichen Betreuung.
- Begleitung zu Therapien etc.
- Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen (z.B. praktische Hilfestellungen wie An- und Auskleiden oder Schultasche packen, zeitliche/räumliche Orientierung, Lenkung der Aufmerksamkeit, Rituale zur Strukturierung des Alltags, Hinweise auf Handlungsplanung und -umsetzung, Erkennen von und Umgang mit Gefahrensituationen)
- Hilfestellung bei Kommunikation und Sozialverhalten (z.B. Miteinander fördern, Konflikte bewältigen, soziale Regeln erklären, Körpersprache und Reaktionen anderer Menschen deuten, emotionale Bedürfnisse erkennen)
Haushaltshilfe für Senioren und Menschen mit Behinderung
Wir helfen im Haushalt, wenn Sie diesen nicht mehr alleine bewältigen können oder einfach nur Bedarf für Entlastung vorhanden ist.
Lassen Sie uns helfen, z.B. bei:
- Gemeinsamem Kochen von Mahlzeiten
- Abstimmung und Planung der Nahrungsaufnahme (Erstellung Menüplan für die Woche)
- Waschen und Bügeln von Wäsche
- Wechseln von Bettwäsche
- Staubsaugen und Wischen der Fußböden
- Entsorgung von Müll
- Leichte Gartenarbeit (Blumen pflanzen, Laub harken, etc.)
- Leichten Aufräumarbeiten
Nicht zu unserem Angebot gehören Leistungen, die in den Bereich der Grundreinigung fallen (z.B. Fenster putzen, Wandfliesen säubern, Schränke von oben wischen, etc.).
Entlastung pflegender Angehöriger – Hilfe für pflegende Angehörige durch Senioren- und Behindertenbegleiter
Beruf, Familie, Freizeit, Freunde und die Pflege der eigenen Familienmitglieder unter einen Hut zu bekommen – das überlastet pflegende Angehörige und kann zu schweren psychischen Störungen führen. Achten Sie deshalb auf sich und Ihr Wohlergehen, indem Sie sich auch mal Zeit für sich gönnen!
Mit unserem umfangreichen Angebot an Betreuungsdienstleistungen können wir Ihnen tatkräftig unter die Arme greifen und uns um Ihre lieben Angehörigen kümmern, während Sie etwas Gutes für sich tun:
Wir bieten eine individuelle und dem Kunden angepasste Betreuung im gewohnten Umfeld
Wir begleiten Arztbesuche, gehen gemeinsam zum Friedhof und besuchen kulturelle Veranstaltungen mit unseren Kunden
Wir nehmen uns gerne die Zeit und kümmern uns um Ihr krankes oder behindertes Kind, wenn Sie wichtige Termine wahrnehmen oder Erledigungen machen müssen
Wir entlasten und unterstützen pflegende Angehörige, wenn Menschen mit Demenz ablehnend ihren Familienmitgliedern gegenüber reagieren
Finanzierung
- Finanzierung
- Weitere Informationen

Es ist möglich einen groß teil unserer Unterstützung/Assistenzen finanzieren zu lassen.
Über Ihre Pflegekasse/Krankenkasse können Sie z.B ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag nutzen und ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich die Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Bei Menschen mit einer Behinderung kann das Persönliche Budget beantragt werden.
Das gilt auch für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, und solche, die das persönliche Budget durch ihre Behinderung nicht alleine verwalten können. Außerdem können Eltern das Persönliche Budgets für ihre Kinder beantragen.
Bei Menschen unter 18 Jahren läuft die Finanzierung über die Eingliederungshilfe des Sozialamtes oder der Jugendhilfe.
Mehr Informationen zu den einzelnen Abrechnungsarten unter : Weitere Informationen
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die aufgeführten Leistungen privat einzukaufen.
Bei Fragen zu Beantragung und Finanzierung stehen wir gerne zur Verfügung.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung haben seitens der Pflegeversicherung Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro (also insgesamt 1500 Euro im Jahr). Dies gilt für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden angespart und können bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag kann in Anspruch genommen werden für Unterstützung im Haushalt, beim Einkauf oder bei der Begleitung im Alltag.
Wenn Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro bereits für Unterstützungsangebote ausgeschöpft haben, aber gerne mehr Leistungen aus den Bereichen Betreuung, Begleitung oder Hauswirtschaft in Anspruch nehmen möchten, haben Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Umwandlungsanspruch. Das heißt, Sie können neben dem monatlichen Entlastungsbetrag bis zu 40 % Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen für Angebote zur Alltagsunterstützung nutzen. Der Umwandlungsanspruch ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) §45a (Absatz 4) gesetzlich geregelt.
Verhinderungspflege
Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen gepflegt und betreut werden, haben gegenüber der Pflegekasse Anspruch auf Verhinderungspflege.
Sollten Pflegepersonen aufgrund von geplantem Erholungsurlaub, Freizeit oder anderen Gründe verhindert sein, werden diese durch eine Vertretung von uns ersetzt.
Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen. Wir klären den Anspruch auf Verhinderungspflege und ermutigen die pflegenden Angehörigen dazu, dieses Angebot wahrzunehmen.
Das Budget der Verhinderungspflege beträgt einmal jährlich 1612 Euro, welches auch stundenweise in Anspruch genommen werden kann. Sollte die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen werden, kann sie mit 50 %, das sind 806 € jährlich, der Verhinderungspflege zugeschlagen werden, so dass insgesamt 2418 € pro Jahr zur Verfügung stehen.
Persönliches Budget vom Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Sie benötigen aufgrund Ihrer Behinderung Unterstützung im Alltag ?
Zum Beispiel im Haushalt oder in der Freizeit?
Dann könnte das Persönliche Budget für Sie interessant sein.
Jeder Mensch mit Behinderung kann das Persönliche Budget beantragen. Das gilt auch für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, und solche, die das Persönliche Budget durch ihre Behinderung nicht alleine verwalten können. Außerdem können Eltern das persönliche Budgets für ihre Kinder beantragen.
Beim persönlichen Budget bekommen Sie vom LVR einen Geldbetrag statt einer Sachleistung. Mit diesem Geld können Sie dann die notwendige Unterstützung des Betreuungsdienstes bezahlen.
Das „trägerübergreifende“ Persönliche Budget
Oftmals sind die Leistungen des LVR nicht die einzigen Leistungen, die ein Mensch mit Behinderung erhält. Es können beispielsweise Leistungen der Pflegekasse/Krankenkasse hinzukommen. Hier besteht die Möglichkeit, alle Leistungen gebündelt als sogenanntes „trägerübergreifendes“ Persönliches Budget zu erhalten. Das heißt, die beteiligten Stellen zahlen ihren Anteil an dem Persönlichen Budget und der Gesamtbetrag wird dann an den Leistungsberechtigten ausbezahlt.
Wir klären gerne für Sie den Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege und beraten Sie hierzu ausführlich. Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an!
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Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.